Erster Schritt: Familiendaten
Ohne Familiendaten könnte das Programm nicht arbeiten. Sie sind daher am
Anfang einzugeben.
Empfehlung: Der Reihe nach
Wir empfehlen, die Module der Reihe nach durchzugehen.
Möglich: Module überspringen
Es gibt nur folgende Einschränkungen:
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Wenn unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, muss das Modul
"Kinder" bereits durchlaufen sein, bevor man den Unterhalt berechnet.
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Bei einer Scheidung muss das Modul "Vermögen" abgeschlossen sein, bevor man
das Modul "Altersvorsorge" benützen kann.
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Die Trennungs- und die Scheidungsvereinbarung können erst dann erstellt
werden, wenn alle anderen Module abgeschlossen sind. Denn sonst wäre
eine Vereinbarung nicht vollständig.