Phasen der Unterhaltsberechnung
Auslösende Ereignisse für eine neue Phase Auswirkungen für die Unterhaltsberechnung | Auswirkungen für die Unterhaltsberechnung |
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1. Januar des Trennungsjahrs |
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Trennung |
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1. Januar des Folgejahrs nach der Trennung |
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1. Januar der weiteren Folgejahre |
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BVG-Beitragsstufen |
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Eintritt des jüngsten Kindes in den Kindergarten |
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Alter 10 eines Kindes |
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Alter 12 eines Kindes |
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Eintritt des jüngsten Kindes in die Sekundarstufe I |
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Alter 14 eines Kindes |
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Alter 16 des jüngsten Kindes |
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Alter 18 eines Kindes |
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Ausbildungsende eines Kindes |
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Ende des Ehegatten-Unterhalts |
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31. Dezember des Schlussjahres von jeglichem Unterhalt |
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Darstellung der Phasen
Die finanziellen Verhältnisse werden über alle Phasen hinweg für alle zu berücksichtigenden Familienmitglieder genau und vollständig angegeben, unabhängig vom Ausmass der Unterschiede:
- anrechenbares Einkommen pro Monat,
- betreibungsrechtliches Existenzminimum pro Monat,
- familienrechtliches Existenzminimum inkl. Steuern pro Monat,
- Vermögen.
Bei den Unterhaltsleistungen kann es vorkommen, dass zwischen einzelnen Phasen nur minime Unterschiede auftreten. Um die Anzahl Phasen in Grenzen zu halten, wird deshalb nur dann eine neue Phase für Unterhaltsleistungen eröffnet, wenn die Differenz zwischen dem Total aller in einer vorangehenden Phase zu erbringenden Unterhaltsleistungen zum Total der folgenden Phase mindestens CHF 20.00 ausmacht.
Im Ergebnis sind die finanziellen Grundlagen der Unterhaltsleistungen somit immer genau und vollständig ersichtlich. Dies ist von Bedeutung für allfällige künftige Abänderungen. Bei der Darstellung der Unterhaltsleistungen gibt es im genannen Umfang aus Gründen der Praktikabilität aber eine Glättung bei Differenzen bis CHF 20.00. Sollte sich herausstellen, dass seitens der UserInnen keine oder eine andere Glättung bevorzugt wird, kann dies jederzeit umprogrammiert werden. Bis dahin kann eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung als Word-Dokument natürlich manuell stets an individuelle Vorstellungen angepasst werden.