Die zweistufige Methode berücksichtigt Einnahmen und Ausgaben umfassend.

Das Grundkonzept sieht folgende Schritte vor:

  1. Es werden die Einnahmen beider Ehegatten und allenfalls der Kinder ermittelt.
  2. Für alle Familienmitglieder wird der Grundbedarf berechnet.
  3. Die vorhandenen finanziellen Mittel werden gemäss dem Grundbedarf mittels Unterhaltsleistungen auf die Familienmitglieder verteilt.
  4. Das Existenzminimum des Unterhaltsverpflichteten wird nicht angetastet. Ein Überschuss wird auf alle verteilt.

Die Methode erfordert eine Mittelflussrechnung. Zuerst wird das Existenzminimum der Unterhaltspflichtigen (ohne Steuern) gedeckt. Dann ist der Kindesunterhalt zu begleichen, wobei Eigen- und Drittbetreuung gleichrangig sind. Bei der Auferlegung von Barunterhalt an minderjährige Kinder ist zu berücksichtigen, wer sie in welchem Ausmass betreut (Naturalunterhalt). Anschliessend wird der Betreuungsunterhalt finanziert, dann der nacheheliche Unterhalt mit Vorsorgeunterhalt. Bleibt ein Überschuss, ist er unter den Familienmitglieder aufzuteilen. Damit soll eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller sichergestellt werden.

Für die verschiedenen Schulstufen der Kinder und allenfalls für die variierenden Lebensabschnitte der geschiedenen Ehegatten sind Phasenberechnungen inklusive Steuerberechnungen durchzuführen.

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