Die Leistungen von FairDivorce123 sind von professioneller Qualität. Sie können sowohl von Privatpersonen als auch von Anwältinnen/Anwälten und Gerichten verwendet werden. Die Benützung ist einfach und komfortabel.
Sie können die Fragefelder ausfüllen und erhalten innert Sekunden alle erforderlichen Berechnungen und eine Trennungsvereinbarung. Sie können diese auf Wunsch individuell anpassen, unterzeichnen und damit selber in Kraft setzen.
Auch hier erhalten Sie nach dem Ausfüllen der Fragefelder innert Sekunden alle Berechnungen und eine Scheidungsvereinbarung. Diese können Sie, nach eventuellen individuellen Anpassungen, unterzeichnen und dem Gericht einreichen.
WeiterlesenMit FairDivorce123 können Sie eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung so einfach wie nur möglich erstellen. Sie können selber die realen Verhältnisse eingeben und müssen sich nicht auf Dritte abstützen. Beide legen die Zahlen auf den Tisch und erhalten einen Lösungsvorschlag. Diesen können Sie nach Wunsch individuell anpassen. Das gibt Ihnen Autonomie und erleichtert eine einvernehmliche, faire Lösung. Ohne teuren Rechtsstreit.
Eine im Gerichtssaal ausgefochtene Trennung und erst recht eine solche Scheidung kann Jahre dauern. Damit gehen erhebliche persönliche Belastungen einher. Man ist dann nur noch beschränkt für andere Dinge frei. Die Gerichts- und Anwalts-Kosten einer strittigen Scheidung betragen rasch mehrere Zehntausend Franken.
FairDivorce123 lässt sich einfach und komfortabel benützen.
Nach der Anmeldung werden Sie durch die einzelnen Schritte geführt. Sie füllen einfach die für Sie relevanten Fragefelder aus. Dabei haben Sie jeweils Gelegenheit, sich über die betreffenden Themen näher zu informieren. Es gibt dazu verschiedene Informationstexte.
Am Schluss führt FairDivorce123 die Berechnungen aus und liefert Ihnen die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zum Ausdrucken.
Der ganze Vorgang ist selbsterklärend.
Dazu kann man sich folgende Fragen überlegen
Eine Trennung bedeutet, das Zusammenleben aufzuheben. Die Ehe besteht dabei weiter fort. Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sich auf eine Trennungsregelung verständigen, ist es nicht erforderlich, an ein Gericht zu gelangen. Sie können das selber frei regeln, indem Sie eine Trennungsvereinbarung abschliessen.
Eine Scheidung bedeutet nicht nur, das Zusammenleben aufzuheben, sondern die Ehe aufzulösen. Sie muss vom Gericht mittels eines schriftlichen Scheidungsurteils ausgesprochen werden.
WeiterlesenFairDivorce123 beruht auf schweizerischem Recht. Es ist für eine Trennung oder Scheidung geeignet, wenn diese in der Schweiz stattfindet und allein schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
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Bei einer Scheidung belasten finanzielle und persönliche Fragen, gerade auch mit Haus und Wohnung.
Sie fragen sich, wie es mit der Eigentumswohnung oder dem Haus weitergehen soll:
Hinzu kommen die übrigen Scheidungsthemen und die Kosten.
Sie benötigen objektive Berechnungen, damit Sie klar entscheiden können.
Mehr InformationenHaus, Wohnung, Unterhalt und alle anderen Scheidungspunkte sind einvernehmlich geregelt.
Sie verfügen über klare Informationen.
Sie kennen Ihre Rechte.
Die Fragen rund um das Wohneigentum sind gelöst:
Alle Scheidungspunkte sind einvernehmlich geregelt:
Die Kosten sind mit einem Fixhonorar begrenzt.
Sie haben die Scheidung mit Stil hinter sich gebracht. Für das Haus und die Eigentumswohnung ist eine Lösung gefunden.
Sie gehen in Frieden weiter.
Sie haben sich die entscheidenden rechtlichen und finanziellen Informationen beschafft, mit den Dossiers und Informationen auf FairDivorce123.
Anhand von transparenten Berechnungen wussten sie, was Ihnen objektiv zustand:
Auf dieser Grundlage wurde Ihre Scheidungsvereinbarung erstellt. Sie haben sie ausgedruckt und unterschrieben.
Anschliessend reichten Sie die Vereinbarung dem Gericht zur Genehmigung ein.
Ein paar Wochen nach der Besprechung mit dem Richter hielten Sie das Scheidungsurteil in Händen.
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Wenn es in der Ehe nicht mehr geht. Wenn Sorgen und Fragen Sie vor dem aufziehenden Sturm belasten.
Eine Trennung und eine Scheidung verändern Ihr Leben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, diesen Übergang sicher hinter sich zu bringen und in Frieden weiter zu gehen.
Wir stellen Ihnen dafür die Werkzeuge zur Verfügung:
Die emotionale Belastung kann es schwer machen, die gleichzeitig auftauchenden rechtlichen und finanziellen Fragen optimal zu beantworten. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, kompliziert sich die Situation eventuell zusätzlich.
Als erstes ist die Betreuungslösung für die Kinder zu klären. Dann geht es um die Wohnsituation und den Auszug eines Ehepartners. Der Kindesunterhalt und gegebenenfalls ein Ehegattenunterhalt sind anhand der finanziellen Verhältnisse zu berechnen.
Im Fall einer Scheidung ist zudem die vermögensmässige Auseinandersetzung vorzunehmen. Namentlich wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung haben, sind genaue Berechnungen nötig. Die können ohne Unterstützung kompliziert wirken.
Hinzu kommt bei einer Scheidung der Ausgleich von Pensionskassen-Guthaben und -Renten.
Bei einer Mietwohnung ist der Mietvertrag aufzulösen und das Depot zu
regeln, falls nicht einer der Ehegatten das Mietverhältnis übernimmt und
fortführt.
Die Steuern sind ebenfalls zu klären, da infolge einer Trennung keine
gemeinsame Besteuerung mehr stattfindet. Das Steueramt ist über die Trennung
zu informieren.
Etwas später blicken Sie bereits zurück: Der Sturm ist vorbei. Sie sind befreit und atmen auf. Das Leben geht geordnet, mit neuer Energie weiter.
Es ist möglich, eine Trennung und eine Scheidung gemäss Gesetz einvernehmlich vorzubereiten. Dafür bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Online mit Selbstermächtigung oder als persönliche Rundum-Betreuung.
Dazu sind die anstehenden Themen zu klären:
Eine rechtlich verbindliche Lösung erfordert eine schriftliche Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung.
Damit eine gesetzmässige Lösung erarbeitet werden kann, sind die beiderseitigen Ansprüche zu berechnen. Bei einigen Themen gibt es Spielraum für individuelle, selbstbestimmte Vereinbarungen (Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Vermögensaufteilung).
Andere Bereiche unterliegen im Fall einer Scheidung relativ starren Vorschriften (Kindesunterhalt, Pensionskassen-Ausgleich).
Eine Trennungsvereinbarung muss keinem Gericht zur Genehmigung eingereicht werden. Wenn Sie sich einigen (am besten mit einer schriftlichen, beidseitig unterzeichneten Vereinbarung), dann gilt das auch rechtlich.
Hingegen bedarf eine Scheidungsvereinbarung der gerichtlichen Genehmigung. Sie reichen die beiderseits unterzeichnete Vereinbarung (Konvention) dem Gericht ein. Dieses wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen es benötigt. Nach der Anhörung erhalten Sie das Scheidungsurteil. Es gibt eine Wartefristen, wenn sich beide Ehegatten einig sind.
Weitere InformationenWir stehen Ihnen bei, den Sturm sicher hinter sich zu lassen. Wir sind bereit, Sie bei einer Trennung oder Scheidung zu unterstützen.
Sie können uns für eine kostenlose Beratung kontaktieren: Telefonisch auf 079 475 38 93 und per E-Mail an info@fairdivorce123.ch.
Wir stellen Ihnen unser Experten-Wissen zur Verfügung.
Sie können zwischen zwei Wegen wählen:
Mit dem Online-Tool können Sie Ihre Ansprüche, die Ansprüche Ihrer Kinder und jene des Ehegatten direkt berechnen. So kennen Sie Ihre Rechte. Sie erhalten ein eigenes Online-Dossier, welches Sie in Ihrem Rhythmus ergänzen und abändern können. FairDivorce123 ist das erste Online-Tool der Schweiz, mit dem Sie eine Trennung und Scheidung selber vollständig vorbereiten können. Mit transparenten Berechnungen und einer Vereinbarung zum Ausdrucken.
Wenn die Ansprüche berechnet und geklärt sind, können Sie eine gültige, vollständige Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung herunterladen. Diese können Sie als Word-Dokument ausdrucken. Dabei stehen Ihnen verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Wir bieten Ihnen Beratung und eine Schlusskontrolle an.
Wünschen Sie eine umfassende persönliche Betreuung, so können Sie unter mehreren Möglichkeiten auswählen für
Wir nehmen Ihnen dabei die Dateneingabe ab, beraten Sie und unterstützen Sie umfassend. Auch hier nehmen wir eine Schlusskontrolle vor und führen mit Ihnen eine Schlussbesprechung durch. Dabei können Sie nochmals individuelle Anpassungen vornehmen.
Welches Vorgehen Sie auch wünschen, wir werden Sie gerne unterstützen. So können Sie Kraft sammeln, um die Trennung oder Scheidung sicher hinter sich zu lassen und ein neues Kapitel aufschlagen.
Weitere InformationenEhegatten können eine Trennung einvernehmlich vereinbaren.
Gerichte und Anwälte sind dafür nicht vorgeschrieben.
Wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen, können sie dies dem Gericht jederzeit beantragen. Wenn sich ein Ehegatte der Scheidung widersetzt, muss zuerst eine Wartezeit von zwei Jahren verstreichen. Sonst nicht.
In der Schweiz kann man ohne Anwalt scheiden.
Sobald ein Anwalt oder mehrere Anwälte eingeschaltet werden, steigt das Risiko der Eskalation.
Gehen beide Ehegatten zu einem einzigen Anwalt, wird dieser in einem allfälligen Prozess für den einen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten vorgehen. Oder er wird sein Mandat beenden. Das muss von Anfang an klar sein.
Nimmt jeder Ehegatte einen Anwalt, erhöht sich zusätzlich das Risiko einer streitigen Auseinandersetzung mit entsprechenden Kosten, Zeitaufwand und Nervenbelastung. Oft entgegen den ursprünglichen Absichten der Ehegatten.