Erstellt am: 01.12.2021
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Kategorie: News (DE)
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Bundesgericht : 5A_747/2020

Dauer des nachehelichen Unterhalts

Die zeitlich unbegrenzte Zusprechung von nachehelichem Unterhalt über das AHV-Alter hinaus bis zum Tod einer der Parteien verstösst nicht gegen Art. 125 ZGB, wenn der Unterhaltspflichtige über ausreichendes passives Einkommen verfügt.

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