Zwei Kinder, geboren 2008 und 2010. Eltern geschieden. Beistandschaft. Sexuelles Fehlverhalten des Vaters. Dieser beantragte, die gemeinsame elterliche Sorge wieder zu errichten und ihm ein Besuchsrecht einzuräumen. Begleitetes Besuchsrecht. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter beantragt. Mehrere Kindesschutzmassnahmen. Schulbesuch. Abweisung der Beschwerde.

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